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Gegen das VergessenGepflegte Gräber setzen ein deutliches Zeichen gegen das Vergessen, sie sind Brücke zwischen dem Heute und Morgen. Aber was passiert, wenn man in eine andere Stadt umzieht oder aus zeitlichen, gesundheitlichen oder anderen Gründen die Grabpflege nicht mehr selbst übernehmen kann? |
Bei der Dauergrabpflege können Sie individuell wählen, welche friedhofsgärtnerischen Leistungen Sie in Anspruch nehmen.
Die Leistungen Ihres Friedhofsgärtners sind u. a.:
Ein Dauergrabpflege-Vertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Friedhofsgärtner und dem Kunden (Treugeber) unter Mitwirkung der Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH als Treuhandstelle. Die Treuhandstelle ist verpflichtet, die Vertragssumme, die als Einmalzahlung bei Vertragsabschluss geleistet wird, treuhänderisch zu verwalten und die Erträge vertragsgemäß zu verwenden. Die Gelder werden mündelsicher angelegt und die jährlich anfallenden Zinserträge Ihrem Treuhandkonto gutgeschrieben. Zu den Aufgaben der Treuhandstelle gehört neben der Verwaltung der Verträge und der jährlichen Bezahlung des beauftragten Friedhofsgärtners auch dessen Überprüfung.
In regelmäßigen Abständen kontrollieren qualifizierte Mitarbeiter die Ausführung der vereinbarten Leistungen.
Link zur Hompage: http://www.dauergrabpflege-wl.de